SteuererklärungenSowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen besteht die Pflicht zur Anmeldung des Erwerbs beim Finanzamt, wenn dieser der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer unterliegt. Es besteht noch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklär- ung. Der Er-werber hat diese Meldung innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom Anfall des Erwerbs beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzumelden; ... usw. usw. usw. ... ![]() Erbschaftsteuererklärung Schenkungsteuererklärung Steuerliche Bewertung Betriebsvermögen Steuerliche Bewertung GmbH-Anteile Wertermittlung (steuerlich) Immobilien Geben Sie diese Tätigkeiten in die Hände eines Profis! Für uns gehört die Erstellung von Steuererklärungen, der Um -gang mit Formularen und dem Finanzamt zum Alltag. Da ken-nen wir uns aus. Damit aber nicht genug. Wir kennen die be-sonderen Bewertungsmethoden und die steuerrechtlichen Feinheiten gerade bei diesen Steuererklärungen. Entscheiden Sie sich für einen Spezialisten! Telefon: 0 23 81.950 54 33 www.erben-verschenken.de Top-Themen ![]() |